Sehr geehrte Lastenrad-Interessierte aus Hessen!
Die Fördermittel des Landes Hessen für private Lastenräder und Anhänger in Jahr 2023 sind nun soweit ausgeschöpft, dass wir unsere Plattform für Neuregistrierungen schließen mussten. Fördermittel stehen nun noch bereit für
- diejenigen, deren Antrag uns bereits vorliegt
- diejenigen, die Ihren Antrag eingereicht haben und dieser von uns für eine Korrektur geöffnet wurde
- eine geringe Anzahl Nutzende, die bereits registriert sind, aber bisher noch nichts eingereicht haben.
Dieser Personenkreis kann weiterhin Anträge einreichen. Sollten Sie dabei auf ein Problem stoßen, melden Sie sich bitte bei uns.
Wenn die Fördermittel entgültig ausgeschöpft sind, werden wir auch die Option "Antragseinreichung" schließen.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bitten um Verständnis.
Ihr Team Lastenrad
Sehr geehrte Lastenrad-Interessierte,
wir bedanken uns für Ihren Wunsch, sich an der Lastenrad Förderung des Landes Hessen zu beteiligen. Leider ist die Antragsplattform geschlossen, da die maximale Anzahl an Anträgen eingereicht wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Lastenrad
Liebe Lastenrad-Begeisterte Hessen und Hessinnen,
die Fördermittel sind nahezu erschöpft. wenn Sie bereits registriert sind, können Sie hier noch Ihren Antrag stellen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und beraten Sie gerne! Beachten Sie auch die folgenden regelmäßig gestellten Fragen:
Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ)
Q: Kann ich das Fahrrad oder den Anhänger bereits bestellen oder anzahlen, bevor ich den Bescheid habe?
A: Nein, das Fahrrad oder der Anhänger dürfen erst angezahlt, bestellt oder bezahlt werden, wenn der Bescheid bei ihnen vorliegt.
Q: Wie viele Anträge werden bewilligt, bis wann muss ich entscheiden, ob ich einen Antrag stelle?
A: Wir bewilligen so lange Anträge, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Wie lange dies dauert, hängt davon ab, wie viele vollständige Anträge eingereicht werden. Dies können wir daher nicht absehen.
Q: Können mich Fahrradhändler zum Förderprogramm beraten?
A: Wir empfehlen dringend, sich an uns bei Fragen zu wenden.
Q: Kann ich den Fördergegenstand in einem anderen Land bestellen?
A: Ja, wenn der Kostenvoranschlag den Bedingungen entspricht und auf Deutsch oder Englisch ist.
Q : Kann ich schon einen Antrag stellen, wenn ich NOCH nicht in Hessen wohne?
A: Nein, Antragsberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Hessen, und das auch während der 60-Monatigen Zweckbindungsfrist
Q : Was ist, wenn ich überraschend umziehen muss?
A: Dann müssen Sie uns dies mitteilen, wenn Sie aus Hessen in ein anderes Bundesland umziehen, sind die Fördermittel zurück zu zahlen.
Q : Was ist ein Kostenvoranschlag?
A: Ein Kostenvoranschlag ist ein persönliches Angebot, auf dem der Name und die Adresse des Antragstellenden stehen und der Gegenstand eindeutig beschrieben ist.
Q: Kann das Lastenrad bei einem Anbietenden bestellt werden, der mir keinen Kostenvoranschlag erstellen kann?
A: Um ein Fahrrad zu beantragen, ist der Kostenvoranschlag zwingend nötig. Bei Anhängern genügt auch ein Screenshot von einer Anbieter*innen Homepage.
Q: Muss der Kostenvoranschlag sehr aktuell sein?
A: Nein, aber Sie müssen vermutlich mit Preissteigerungen rechnen. Empfehlung: Holen Sie lieber einen aktuellen Kostenvoranschlag ein.
Q: Ich bin nicht sicher, ob mein gewünschtes Fahrrad förderfähig ist, wer berät mich?
A: Bitte kontaktieren Sie uns, unter 03020199-410 oder per Email
Q: Kann der Anbietende gewechselt werden, wenn man später ein günstigeres Angebot findet?
A: Ja, das ist möglich, Sie müssen das Rad nicht bei dem/der Händler*in kaufen, die/der den Kostenvoranschlag ausgestellt hat.
Q: Wenn nach Antragsbewilligung ein neueres/anderes Modell verfügbar ist, kann jenes genommen werden?
A: Ja, Sie können auch ein anderes Modell kaufen, wenn es den Förderkriterien entspricht
Q: Kann das Team Lastenrad mir bestimmte förderfähige Räder empfehlen?
A: Nein, wir beraten nicht zu bestimmten Firmen oder Anbietern, wir prüfen und bestätigen Ihnen aber ein bestimmtes Rad, wenn Sie per Email anfragen.
Q: Kann ich ein Fahrrad über JobRad gefördert bekommen?
A: Nein, dies ist nicht möglich, das Rad muss vom Antragstellenden gekauft werden. Leasingmodelle sind nicht förderfähig.
Q: Kann ich auch ein gebrauchtes Rad oder Anhänger kaufen?
A: Nein, die Fördergegenstände müssen neu sein und bei einem gewerblichen Anbietenden gekauft werden.