Sehr geehrte Lastenrad-Interessierte aus Hessen!
Die Förderung des Landes Hessen für private Lastenräder und Anhänger geht am 10.03.2023 in die dritte Runde. Die aktuellen Informationen zum Start der Förderrunde stellt Ihnen das Land Hessen hier zur Verfügung: https://www.klimaplan-hessen.de/lastenradfoerderung
Für eine Antragstellung benötigen Sie einen möglichst aktuellen Kostenvoranschlag für das gewünschte Lastenrad, bei Anhängern genügt auch ein Screenshot einer Anbieter*innen Homepage. Bitte beachten Sie, dass nur Gegenstände, die nach Bescheiderhalt bestellt, angezahlt oder gekauft und bezahlt wurden, gefördert werden können. Wenn Sie das Rad oder den Anhänger bereits bestellt, angezahlt oder gekauft haben, können Sie keinen Antrag mehr stellen.
Vielen Dank, Ihr Team Lastenrad Hessen!
Vielen Dank für die Beteiligung an der Lastenrad Förderung des Landes Hessen. Alle Zuwendungsempfänger*innen, die aus 2022 bereits einen Zuwendungsbecheid haben, können hier weiterhin ihre Mittelabrufe einreichen.
Ab dem 10.03.2023 können auch neue Anträge eingereicht werden. Legen Sie sich dazu bitte als erstes über das Menue am linken Seitenrand unter "Registrierung" einen Nutzungszugang an, über diesen können Sie die Plattform im gesamten Verfahren erreichen. Unter dem Reiter "Login zur Nutzung der Plattform" können Sie sich dann mit ihren Daten anmelden. Sie erhalten an die angegebene Emailadresse einen Aktivierungslink. Nachdem Sie diesen bestätigt haben, können Sie sich einloggen.
Bevor Sie beginnen, Ihren Antrag zu stellen, holen Sie sich bitte einen Kostenvoranschlag für das (E)-Lastenrad ein, das Sie erwerben möchten, dies ist unbedingt notwendig. Bei Anhängern genügt auch ein Screenshot. Dieser Kostenvoranschlag muss ihren Namen und die Gesamtkosten enthalten. Er muss mit dem Antrag hochgeladen und eingereicht werden, daher ist es gut, wenn Sie ihn bereits parat haben. Beachten Sie gerne weiter unten das FAQ.
Wir bearbeiten die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Vollständige Anträge können erfahrungsgemäß sehr schnell bearbeitet werden, wenn Unterlagen oder Angaben fehlen, müssen wir rückfragen und die Bewilligung verzögert sich. Wir empfehlen, alle unsere Angaben auf den folgenden Seiten zu beachten und im Zweifel bei uns nachzufragen, ehe Sie einen Antrag stellen.
Bei allen Fragen rund um die Förderung, die Antragstellung, diese Plattform und ihre Nutzung und die Erstellung des Mittelabrufs steht ihnen das "Team Lastenrad Hessen" telefonisch und per E-Mail zur Verfügung (siehe oben links "Kontakt").
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und beraten Sie gerne!
Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ)
Q: Kann ich das Fahrrad oder den Anhänger bereits bestellen oder anzahlen, bevor ich den Bescheid habe?
A: Nein, das Fahrrad oder der Anhänger dürfen erst angezahlt, bestellt oder bezahlt werden, wenn der Bescheid bei ihnen vorliegt.
Q: Wie viele Anträge werden bewilligt, bis wann muss ich entscheiden, ob ich einen Antrag stelle?
A: Wir bewilligen so lange Anträge, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Wie lange dies dauert, hängt davon ab, wie viele vollständige Anträge eingereicht werden. Dies können wir daher nicht absehen.
Q: Können mich Fahrradhändler zum Förderprogramm beraten?
A: Wir empfehlen dringend, sich an uns bei Fragen zu wenden.
Q: Kann ich den Fördergegenstand in einem anderen Land bestellen?
A: Ja, wenn der Kostenvoranschlag den Bedingungen entspricht und auf Deutsch oder Englisch ist.
Q : Kann ich schon einen Antrag stellen, wenn ich NOCH nicht in Hessen wohne?
A: Nein, Antragsberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Hessen, und das auch während der 60-Monatigen Zweckbindungsfrist
Q : Was ist, wenn ich überraschend umziehen muss?
A: Dann müssen Sie uns dies mitteilen, wenn Sie aus Hessen in ein anderes Bundesland umziehen, sind die Fördermittel zurück zu zahlen.
Q : Was ist ein Kostenvoranschlag?
A: Ein Kostenvoranschlag ist ein persönliches Angebot, auf dem der Name und die Adresse des Antragstellenden stehen und der Gegenstand eindeutig beschrieben ist.
Q: Kann das Lastenrad bei einem Anbietenden bestellt werden, der mir keinen Kostenvoranschlag erstellen kann?
A: Um ein Fahrrad zu beantragen, ist der Kostenvoranschlag zwingend nötig. Bei Anhängern genügt auch ein Screenshot von einer Anbieter*innen Homepage.
Q: Muss der Kostenvoranschlag sehr aktuell sein?
A: Nein, aber Sie müssen vermutlich mit Preissteigerungen rechnen. Empfehlung: Holen Sie lieber einen aktuellen Kostenvoranschlag ein.
Q: Ich bin nicht sicher, ob mein gewünschtes Fahrrad förderfähig ist, wer berät mich?
A: Bitte kontaktieren Sie uns, unter 03020199-410 oder per Email
Q: Kann der Anbietende gewechselt werden, wenn man später ein günstigeres Angebot findet?
A: Ja, das ist möglich, Sie müssen das Rad nicht bei dem/der Händler*in kaufen, die/der den Kostenvoranschlag ausgestellt hat.
Q: Wenn nach Antragsbewilligung ein neueres/anderes Modell verfügbar ist, kann jenes genommen werden?
A: Ja, Sie können auch ein anderes Modell kaufen, wenn es den Förderkriterien entspricht
Q: Kann das Team Lastenrad mir bestimmte förderfähige Räder empfehlen?
A: Nein, wir beraten nicht zu bestimmten Firmen oder Anbietern, wir prüfen und bestätigen Ihnen aber ein bestimmtes Rad, wenn Sie per Email anfragen.
Q: Kann ich ein Fahrrad über JobRad gefördert bekommen?
A: Nein, dies ist nicht möglich, das Rad muss vom Antragstellenden gekauft werden. Leasingmodelle sind nicht förderfähig.
Q: Kann ich auch ein gebrauchtes Rad oder Anhänger kaufen?
A: Nein, die Fördergegenstände müssen neu sein und bei einem gewerblichen Anbietenden gekauft werden.